Schlichtung:

Streit beim Bauen stört den Ablauf des Baues und ist somit für alle Beteiligten in gleicher Weise lästig.
Deshalb profitieren alle Beteiligten von einer schnellen Beilegung.

Schlichtung am Bau ist ein Instrument, das sich bereits in seiner klassischen Form, nämlich die Vermittlung durch die beteiligten Architekten durchaus bewährt hat.

Schlichtung funktioniert jedoch weitaus effektiver, wenn ein unbeteiligter Dritter als Schlichter fungiert, wobei die Qualifikation als Schlichter eine erhebliche Rolle spielt. Sinnvollerweise sollte die Befähigung zum Richteramt vorliegen, wie dies bei allen Volljuristen der Fall ist. Notwendig ist zudem ein profundes Wissen des Baurechts.

Schlichtung geschieht auf freiwilliger Basis, deshalb müssen die Grundlagen für alle Beteiligten durchsichtig und klar, erkennbar unparteiisch und voraussichtlich effektiv sein.

Zur Erreichung dieses Zieles hat die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (arge baurecht) eine Schieds- und Schlichtungsordnung entwickelt (SOBau), die diese Voraussetzungen hervorragend erfüllt.

(Textausgabe der SOBau)

Ich bin gerne bereit, im Rahmen der SOBau als Schlichter tätig zu sein. Ich habe die Ausbildung der arge baurecht abgeschlossen.

Schlichtungen erfolgen gerne auch nach anderen Schlichtungsordnungen oder nach freier Vereinbarung.


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