Schiedsgericht:

Der Versuch der Durchsetzung von Ansprüchen im Bau- und Architektenstreit vor dem staatlichen Gericht ist, was alle Beteiligten wissen, kostspielig und vor allem langwierig. Die Zeitdauer führt im Regelfall zu erheblichen weiteren finanziellen Belastungen.

Kompetente und schnelle Streitlösung ist aber auch außerhalb der klassischen Justiz zu finden in Form der Schlichtung und des Schiedsgerichts.

Schiedsgerichte werden auf freiwilliger Basis beauftragt und deshalb müssen Ihre Verfahrensgrundlagen für alle Beteiligten leicht verständlich und logisch sein.

Zur Erreichung dieses Zieles hat die Arbeitsgemeinschaft privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein (arge baurecht) eine Schieds- und Schlichtungsordnung entwickelt (SOBau), die diese Voraussetzungen hervorragend erfüllt.

Die SOBau bietet ein hervorragendes Instrument zur Durchführung des Verfahrens, die Parteien können sich selbst auf den oder die Schlichterperson/en einigen oder erhalten, falls keine Einigung erzielt wird die Möglichkeit eines Personenvorschlags.

(Textausgabe der SOBau)

Ich bin gerne bereit, im Rahmen der SOBau als Schiedsrichter tätig zu sein. Ich habe die Ausbildung der arge baurecht zur SOBau abgeschlossen.

Schiedsgerichtliche Tätigkeit erfolgt gerne auch nach anderen, bereits vereinbarten Schiedsgerichtsordnungen.


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