Referenzen:
Schlichtungsverfahen unterliegen generell der Verschwiegenheit, weil dies
Voraussetzung für eine vertrauensvolle Regelung ist. Dies gilt für die Zeit des
laufenden
Verfahrens, als auch anschließend.
Bitte haben Sie deshalb
Verständnis dafür, dass hier keine abgeschlossenen
oder laufenden Verfahren konkret
benannt werden können.
Trotzdem gebe ich Ihnen gerne
nachstehend eine kurze Übersicht über abgeschlossene
und laufende Verfahren und meine Beteiligung:
Schlichtungen
in den Bereichen Tiefbau
(Straßen, BAB), Brückenbau, Hochbau (Neubau und Sanierung),
technische Gebäudeausstattung, Honorarabrechnungen,
Bodenschäden (Hangrutsch, Stolleneinbrüche, Setzungen und Verwerfungen),
Rechnungsprüfungen, Vergabe-, Nachtrags- und Schlussverhandlungen,
Abnahme von Häusern und Wohnanlagen, Vorbereitung und Vermittlung der Abnahme.
Beratungstätigkeit in der
Form von Consulting und Projektmanagement
für Generalunternehmer, Bauträger, technische Gebäudeausrüster, Architekten,
Sonderfachleute, Handwerksfirmen und Bauherren im privaten und gewerblichen
Bereich.
Mitwirkung bei der Prüfung
von Vertragsregelungen
unter Einbeziehung der vertraglich vereinbarten und damit geschuldeten
Leistungen
und der einschlägigen behördlichen und technischen Vorgaben.
Prüfung
technischer-juristischer Fragen
unter Einschaltung von Sachverständigen inklusive Vorbereitetung des
Fragenkatalogs,
Teilnahme an Ortsterminen, Überprüfung vorgelegter Gutachten und die
Vermittlung des Ergebnisses an die Beteiligten.
Vermittlung in schwierigen Genehmigungsfragen mit Behörden und anderen Beteiligten.